-
Stimmbezirke
Abgrenzung der Stimmbezirke in Herne -
Landschaftsplan - Geltungsbereich
Der Landschaftsplan ist ein im Bundesnaturschutzgesetz (§ 11) und Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 7) vorgesehener Plan, in dem auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die... -
WMS der Verwaltungsgrenzen - Maske für Verbandsgrenze
Verbandsgrenze des Regionalverband Ruhr -
WMS der Verwaltungsgrenzen - Verbandsgrenze
Verbandsgrenze des Regionalverband Ruhr -
WMS der Verwaltungsgrenzen - Gemeindegrenzen
Gemeindegrenzen im Gebiet des Regionalverband Ruhr -
WMS der Verwaltungsgrenzen - Kreisgrenzen
Kreisgrenzen im Gebiet des Regionalverband Ruhr -
Einbahnstraßen
Einbahnstraßen (echte Einbahnstraßen) im Herner Stadtgebiet. -
Landschaftsplan - WMS
Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft. Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Schutz-... -
Landschaftsplan - forstliche Festsetzungen
Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 12 LNatSchG NRW -
Landschaftsplan - Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gem. § 13 LNatSchG NRW -
Landschaftsplan - Brachflächen
Zweckbestimmung für Brachflächen gem. § 11 LNatSchG NRW -
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Herne
Abgrenzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Herne -
Jagdgrenze
Abgrenzung der jagdbaren Fläche -
Planungshinweise aus klimatischer Sicht (2017) - Ausgleichsräume
Bereiche mit ausgleichender Funktion für klimatische und lufthygienische Belastungen -
Planungshinweise aus klimatischer Sicht (2017) - Lasträume
Bereiche mit klimatischen und lufthygienischen Belastungen -
Flusseinzugsgebiete
Basiseinzugsgebiete der Flüsse auf dem Herner Stadtgebiet -
Fachbereiche der Stadtverwaltung
Übersicht über die Fachbereiche der Stadtverwaltung Herne -
Landschaftsplan - besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23, 26, 28 und 29 BNatSchG -
Landschaftsplan - gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile...
Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile gem. § 39 LNatSchG NRW (zu § 29 des BNatSchG) -
Landschaftsplan - Entwicklungsziele
Räumliche Festlegung der behördenverbindlichen Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 10 LNatSchG NRW
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.